Die oberschwäbische Tracht

Neben vielen anderen Phänomenen des alltäglichen Lebens spiegelte auch das Kleidungsverhalten Differenz, aber auch gegenseitige kulturelle Angleichung von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft.

Auf Jahrmärkten wie zu Festtagen trugen christliche Laupheimer meist die farbenfreudige, regionale Tracht, die sich nach dem Ende der mittelalterlichen Kleiderordnung herausgebildet hatte und Elemente der ständisch-feudalen Mode des Barock bewahrte.

Juden kleideten sich dagegen in der Regel städtisch. Im Mittelalter waren sie einer strikten, und seit dem Laterankonzil von 1215 diskriminierenden Kleiderordnung unterworfen gewesen, hatten Judenhüte oder gelbe Flecken tragen müssen. Die nicht einheitlich im Zusammenhang mit dem ersten Schutzbrief überlieferte Auflage für die Laupheimer Juden, "besondere Huet und Kleidung" zu tragen, wäre ein ausgesprochen spätes Beispiel für eine solche Kennzeichnungspflicht für Juden in Südwestdeutschland. Mehrfach bezeugt ist das modische Kleidungsverhalten der Laupheimer Jüdinnen für das Ende des 19. Jahrhunderts, das von christlichen Beobachtern schnell als Luxus und Unbescheidenheit verurteilt wurde. So heißt es in der Oberamtsbeschreibung von 1835: "Eine hervortretende Kleiderpracht entwickeln seit ein paar Jahren die Judenfrauen und Mädchen, und auch bei den Chtistenmädchen vermißt man mehr und mehr die Einfachheit im Stoffe und in der Tracht."

"Der Bauer, wie der Gewerbsmann trägt seinen Tuchrock und ersterer unterscheidet sich nur durch kurze Lederhosen; die Hausfrau zeigt sich am Festtage beim Bauern mit Gold- und Silberhaube in einem Faltenrocke und Spenser mit Goller, einem seidenen Halstuche mit gold- oder silbernen Borten, silberner Preiskette und einem Taffentschurz von hervorstechender Farbe..."

Brigel, Oberamtsbeschreibung, 1845.


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